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| Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 (Az. 312 O 85/98 - "Haftung für Links") hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Erstellung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Gericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unserer Homepage Links zu anderen Seiten gelegt. Für all diese Links gilt: "Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von den Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer gesamten Website inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen." |
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Die Bereitstellung der Leistung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Diese gelten für zukünftige Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
Alle Vereinbarungen, auch Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Angaben in Prospekten und Anzeigen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
Der Anbieter ist berechtigt, das Produkt und seine Inhalte weiterzuentwickeln.
Es gelten die bei Eingang der Bestellung gültigen Preise. Diese sind bei einer Online-Bestellung sichtbar. Die Preise gelten einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen Zahlungen ohne Abzug durch Abbuchung. Die Abbuchungsermächtigung gilt grundsätzlich als erteilt. Zahlungen sind mit der Zurverfügungstellung der Leistung sofort fällig. Soweit der Kunde Kaufmann ist, stehen ihm ein Zurückbehaltungsrecht und die Einrede des nichterfüllten Vertrags nicht zu.
Verzug mit der Bezahlung unserer Forderung tritt dann ein, wenn wir an die Zahlung erinnern oder Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist bzw. zu einem bestimmten Termin verlangen, auch wenn dies nicht ausdrücklich als Mahnung bezeichnet wird. Wir berechnen einen Verzugszins von 4 v.H. über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank.
Der Kunde hat Abrechnungen, Saldenfeststellungen usw. innerhalb eines Monats nach Zugang auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen sind innerhalb dieser Zeit zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt.
Der Kunde ist ohne zusätzliche Vereinbarung nicht berechtigt, seine Zugangsdaten und damit seine Lizenz weiterzugeben, zu verleihen oder zu verkaufen. Die Nutzung durch verschiedene Mitarbeiter eines Kunden ist zulässig, soweit diese in einer Betriebsstätte des Kunden tätig sind. Die gleichzeitige Nutzung durch mehrere Mitarbeiter ist nur mit weiteren Lizenzen zulässig und möglich.
Ein Rechtsanspruch auf die dauerhafte Verfügbarkeit von Funktionalitäten, die über den beschriebenen Rahmen der Lizenz hinausgehen, besteht nicht.
Für die Richtigkeit der Inhalte sind allein die Autoren verantwortlich. Eine Garantie für die Richtigkeit und Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden. Ein Kunde kann sich auch gegenüber Dritten nicht auf die Richtigkeit der Inhalte berufen. Mängel, Fehler und andere Beanstandungen sollten unverzüglich und detailliert angezeigt werden, damit diese geprüft und ggf. beseitigt werden können; für die Übermittlung derartiger Beanstandungen wird auf Tax-Leon eine eigene technische Möglichkeit zur Verfügung gestellt.
Ansprüche aufgrund von inhaltlichen Fehlern sind ausgeschlossen.
Bei berechtigten Mängelrügen wird unverzüglich nachgebessert. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder ein Rückgängigmachen des Vertrags verlangen, wenn er das Produkt nicht schon länger als eine Woche genutzt hat.
Hinsichtlich der Verwendung eines Internet-Browsers sollte sich der Kunde an die Empfehlungen des Anbieters halten. Es kann nicht gewährleistet werden, dass der Zugriff mit anderen Internet-Browsern, allen Firewalls und in allen Systemumgebungen funktioniert.
Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung hinsichtlich der permanenten technischen Verfügbarkeit des Angebots. Ist der Kunde Vollkaufmann, kann der Anbieter seine Ansprüche gegen den technischen Provider an den Kunden abtreten und ihn an diesen verweisen.
Für völlige Fehlerfreiheit der Software wird nicht gehaftet. Gewährleistung und Haftung beschränken sich nur darauf, dass das Produkt im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.
Soweit in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind Schadenersatzansprüche jeder Art, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden oder unerlaubter Handlung und auch für Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, ausgeschlossen. Die Haftung für grobes Verschulden, für zugesicherte Eigenschaften und die Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz bleiben unberührt.
In jedem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies weder die Gültigkeit der anderen Bestimmungen noch die Wirksamkeit der auf diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen beruhenden Verträge im Ganzen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewünschten wirtschaftlichen Zweck nahe kommt.
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Bremen, für die Zahlungspflicht des Kunden dessen Sitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Begründung der Verpflichtung.
Für Vollkaufleute ist Bremen - auch für Urkunden-, Scheck- und Wechselklagen - ausschließlicher Gerichtsstand. Wir können jedoch nach unserer Wahl auch an einem sonstigen allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand klagen.
Wir behalten uns bei allen Lieferungen das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen durch den Besteller vor. Bei Lieferung an Weiterverkäufer ist dieser zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Der Weiterverkäufer tritt uns sicherheitshalber alle Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der Ware ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
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